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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Haidauer Straße 40
93102 Pfatter
Haidauer Str. 40
93102 Pfatter