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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Montags und Freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm