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Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Wenn Sie noch keine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten erhalten haben, können Sie diese hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen