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Sterbefall im Ausland (Nachbeurkundung); Beantragung

Wenn eine Person im Ausland verstorben ist, können bestimmte Personen Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg