Logo Bayernportal

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Ansprechpartner - Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 2.2 - Bürgerbüro und Standesamt

Anzahl: 4