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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt