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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Große Kreisstadt Bad Reichenhall

Öffnungszeiten

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Rathausplatz 1 u. 8
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Postfach 1164
83421 Bad Reichenhall