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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Bauhof Teublitz

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Im Gewerbepark 2a
93158 Teublitz

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Im Gewerbepark 2a
93158 Teublitz