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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck