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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Gemeinde Feldkirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen