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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
15:00 Uhr - 16:30 UhrUnser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:
Montag und Donnerstag: ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
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