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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Donau-Ries

Fachbereich 22 - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Fr
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