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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Markt Weiler-Simmerberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg

Postanschrift

Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg