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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Gemeinde Langfurth

Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hausanschrift

Hauptstraße 38
91731 Langfurth

Postanschrift

Hauptstr. 38
91731 Langfurth