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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Stadt Kolbermoor

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor

Postanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor