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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Gemeinde Grabenstätt

2.3 Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt

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Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt