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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Große Kreisstadt Nördlingen

013 Tourismus und Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Zeiten gelten von: Ostern bis 31.Oktober und an Feiertagen von: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr 01. November bis Ostern: Montag - Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 2
86720 Nördlingen

Postanschrift

Postfach 1543
86715 Nördlingen