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Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
sowie nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.
Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern
Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern