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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Kalchreuth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth

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90562 Kalchreuth