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Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach