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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Langfurth

Vorzimmer Geschäftsleitung / Gewerbeamt / EDV

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!

Hausanschrift

Hauptstraße 38
91731 Langfurth

Postanschrift

Hauptstr. 38
91731 Langfurth