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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Hausanschrift

Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand

Postanschrift

Hirtenweg 2-4

91233 Neunkirchen a.Sand

Telefon

+49 9123 9717-0

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales