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Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige

Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 32 - Immissionsschutz, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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86633 Neuburg a.d.Donau

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