Logo Bayernportal

Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer

Anzahl: 1