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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof