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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Do
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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86622 Neuburg a.d.Donau