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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Markt Rennertshofen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Marktstr. 18
86643 Rennertshofen

Postanschrift

Marktstraße 18
86643 Rennertshofen