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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
15:00 Uhr - 16:30 UhrUnser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:
Montag und Donnerstag: ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
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