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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
16:30 Uhr - 17:30 UhrBitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!
Hauptstraße 38
91731 Langfurth
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