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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Stadt Dorfen

I.5 Bürgerservice, Melde- und Passwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Eine Vorsprache im Melde- und Passwesen ohne Termin ist nicht möglich! Für Dienstleistungen des Melde- und Passwesens vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über die Online-Terminvergabe.

Hausanschrift

Rathausplatz 2
84405 Dorfen

Postanschrift

Postfach 11 55
84401 Dorfen