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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 UhrFreitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)
Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!
Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste
Sommerstr. 15
84326 Falkenberg
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