Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Hofmarkstraße 18
94136 Thyrnau
Hofmarkstraße 18
94136 Thyrnau