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Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Stauden

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach

Postanschrift

Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach