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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 1
83043 Bad Aibling
Postfach 1408
83038 Bad Aibling