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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16
89335 Ichenhausen
Postfach 1
89332 Ichenhausen