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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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Kirchplatz 6
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