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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Kommunale Bestattungen gKU

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Tag und Nacht erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen

Hausanschrift

Chr.-W.-Gluck-Str 16
93133 Burglengenfeld

Neues Stadthaus

Postanschrift

Chr.-W.-Gluck-Str 16
93133 Burglengenfeld