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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 63 - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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