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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Hilpoltstein

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Touristinformation in der Residenz Montag und Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (in der Zeit von April bis Oktober)

Hausanschrift

Marktstr. 1
91161 Hilpoltstein

Postanschrift

Postfach 1160
91155 Hilpoltstein