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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach a.Wald
Ludwigsstädter Str. 2
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