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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktstr. 18
86643 Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen