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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Badstraße 20 a
96482 Ahorn
Badstraße 20 a
96482 Ahorn - Witzmannsberg