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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Stadt Grafenwöhr

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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92655 Grafenwöhr

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Marktplatz 1
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