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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Deggendorf

Baurecht, Denkmalschutz, Wohnraumförderung, Geschäftsstelle / Gutachterausschuss

Öffnungszeiten

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