Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Regensburger Straße 5
86529 Schrobenhausen
Postfach 1380
86523 Schrobenhausen