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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 1
82515 Wolfratshausen
Postfach 1460
82504 Wolfratshausen