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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Schmidmühlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen

Postanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen