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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern

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Öffnungszeiten

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sowie nach Vereinbarung.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.

Hausanschrift

Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern

Postanschrift

Prälatenstr. 7
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