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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Kalchreuth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth

Postanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth