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Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Lerchenstraße 1
85630 Grasbrunn
Postfach 1331
85627 Grasbrunn